Hierfür wird der LVL Brandenburg sich einsetzen:

  1. Für die Früherkennung und Frühförderung in den KITAs - Erzieherinnen gehören zum Team der Einschulungsuntersuchung.
  2. Für die Durchsetzung schulrechtlicher Bestimmungen zur Förderung der Legastheniker und Dyskalkuliker und deren weitere Verbesserung.
  3. Für Lehrer müssen Fortbildungen in der LRS- und Dyskalkulie-Diagnostik und -Therapie verbindlich gemacht werden. Zur Sicherung von Qualitätsstandards sollten nur Ausbildungsmaßnahmen von solchen Einrichtungen für Lehrer genutzt werden, die mit dem Zertifikat des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e. V. ausgewiesen sind.
  4. In jede Schulaufsichtsbehörde gehört ein Fachberater für Legasthenie und Dyskalkulie.
  5. Die Lehrerausbildung sollte das Erscheinungsbild der Teilleistungsstörungen verbindlich in das Ausbildungsprogramm übernehmen; das betrifft auch die Ausbildung der ErzieherInnen und KindergärtnerInnen!
Da das Bildungsministerium des Landes Brandenburg sich die Integration auf die Fahnen geschrieben hat, müssen also bessere Bedingungen geschaffen werden, um diesem Anspruch auch gerecht werden zu können.