Hierfür wird der LVL Brandenburg sich einsetzen:
- Für die Früherkennung und Frühförderung in den KITAs - Erzieherinnen gehören zum Team der Einschulungsuntersuchung.
- Für die Durchsetzung schulrechtlicher Bestimmungen zur Förderung der Legastheniker
und Dyskalkuliker und deren weitere Verbesserung.
- Einsatz von landesweit einheitlichen Testverfahren am Ende der 1. bzw. der 2. Klasse, um LRS- und Dyskalkulie-gefährdete Kinder frühzeitig zu erfassen!
- Klassenübergreifende Förderklassen an Grundschulen einzurichten (Klassen 2 und 3) - Beendigung dieser 3. Klassen mit einer Abschlußdiagnostik - die förmliche Anerkennung der Legasthenie/Dyskalkulie ab Klasse 4 streben wir an.
- Auch in der Zukunft rechtlich gesichertes Aussetzen bzw. Nichtbewerten der Rechtschreibleistung in Sachfächern, Trennung der Note von der Fachleistungsnote in Deutsch und in den Fremdsprachen.
- Berücksichtigen der LRS/Dyskalkulie in den Prüfungs- und Ausbildungsordnungen: z. B. Zeitbonus, mündliche Aufgabenstellung usw.
- Kein Legastheniker/Dyskalkuliker darf nach dem Lehrplan der Förderschule für Lernbehinderte beschult bzw. vom Besuch einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden!
- Für Lehrer müssen Fortbildungen in der LRS- und Dyskalkulie-Diagnostik und -Therapie verbindlich gemacht werden. Zur Sicherung von Qualitätsstandards sollten nur Ausbildungsmaßnahmen von solchen Einrichtungen für Lehrer genutzt werden, die mit dem Zertifikat des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e. V. ausgewiesen sind.
- In jede Schulaufsichtsbehörde gehört ein Fachberater für Legasthenie und Dyskalkulie.
- Die Lehrerausbildung sollte das Erscheinungsbild der Teilleistungsstörungen verbindlich in das Ausbildungsprogramm übernehmen; das betrifft auch die Ausbildung der ErzieherInnen und KindergärtnerInnen!
Da das Bildungsministerium des Landes Brandenburg sich die Integration auf die Fahnen geschrieben hat, müssen also bessere Bedingungen geschaffen werden, um diesem Anspruch auch gerecht werden zu können.